- landesüblicher Zinsfuß
- risikoloser Zinssatz, Landeszinsfuß; Renditedurchschnitt längerlaufender, risikoloser festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten (z.B. Staatsanleihen, Pfandbriefe, Kommunalobligationen). Der l.Z. wird der Errechnung des Ertragswertes zugrunde gelegt und erhält dabei entsprechend dem Risiko der Anlage einen Zuschlag. Er dient den Unternehmen bei Rentabilitätsvergleichen sowie der Bewertung von Immobilien und Unternehmungen (Ertragswertberechnung).- Anders: ⇡ Basiszins.
Lexikon der Economics. 2013.